Wird ein Spital, eine Versicherung oder ein Gesundheitszentrum gehackt und erpresst, ist es zu spät, Verantwortlichkeiten zu definieren. Geht es um die Kompetenzordnung der Anordnung von Cyber-Sicherheitsmassnahmen, steht zuvorderst der Verwaltungsrat in der Pflicht. Wie dieser adäquat reagieren und seine Vorsorgepflicht wahrnehmen muss, zeigt Tobias Ellenberger, COO Oneconsult AG, in einem Gastbeitrag bei medinside.
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